Zwangsvollstreckung

Kaufmann & Stärk

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist eine Sache für die Experten

Nach einer erfolgreichen Klage ein Urteil gegen den Schuldner zu besitzen, reicht in vielen Fällen noch nicht aus. Denn die Praxis zeigt, dass auch ein entsprechendes Urteil viele Schuldner nicht dazu bewegt, die Zahlung zu leisten, zu der sie eigentlich verurteilt wurden.

Um nun alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, dennoch an das Ihnen zustehende Geld zu kommen, sollten Sie einen versierten Fachanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht hinzuziehen. Die Rechtsanwälte Kaufmann & Stärk beraten und vertreten Sie hierbei in allen Belangen der Zwangsvollstreckung.

Rechtsanwälte Kaufmann & Stärk

Ihre Anwälte für Zwangsvollstreckungen: Frau Stärk & Herr Kaufmann

Unsere Leistungen zu Zwangsvollstreckungen


Damit Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber einem Schuldner auch zwangsweise durchgesetzt werden können, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein:

  • Vollstreckbarer Titel: Urteil, Vergleich, Beschluss oder Unterhaltsurkunde.
  • Vollstreckungsklausel des Titels: Die Klausel besagt eindeutig, dass Sie das Recht haben, aus dem Titel zu vollstrecken.
  • Zustellung: Der Vollstreckungstitel muss dem Schuldner zugestellt werden. Dies übernimmt der zuständige Gerichtsvollzieher.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Rechtsanwälte Kaufmann & Stärk setzen sich hier für Sie ein und übernehmen die Beitreibung Ihrer Forderung – effizient, zielgerichtet und mit dem nötigen Druck.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit anwaltlicher Hilfe abwehren

Die Rechtsanwälte Kaufmann & Stärk übernehmen auch die Vertretung von Schuldnern, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abwehren wollen. Mögliche rechtliche Mittel sind hier u.a. die Drittwiderspruchsklage und die Vollstreckungsgegenklage. Auch hier können Sie als Mandant auf eine konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertrauen.

Sind Sie an einer anwaltlichen Erstberatung in Bezug auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme interessiert, kontaktieren Sie die Kanzlei Kaufmann & Stärk gern.

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Rufen Sie uns an unter Telefon 03433-869839 oder Telefon 03433-209071.

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