Familienrecht

Kaufmann & Stärk

Anwalt für Familienrecht in Borna bei Bad Lausick

Fachanwaltliche Unterstützung mit Kompetenz und Feingefühl

Rechtsanwalt Kaufmann aus der Kanzlei Kaufmann & Stärk setzt sich für Ihre Interessen in allen Bereichen des Familienrechts ein.

Rechtsanwalt für Familienrecht in Bad Lausick Stephan Kaufmann

Ihr Anwalt für Familienrecht: Herr Kaufmann

Meine Leistungen im Familienrecht


  • Scheidung
  • Trennung
  • Scheidungsrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zugewinn
  • Unterhalt (Kindes-, Volljährigen-, Trennungs-, Ehegatten- und Elternunterhalt

Familienstreitigkeiten, Scheidung, Trennung unverheirateter Eltern, Konflikte zwischen Lebenspartnern – die Komplexität des Familienrechts macht es in unterschiedlichsten Fallgestaltungen sinnvoll und erforderlich, einen guten Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und im Sinne Ihrer Interessen suchen wir für Sie die Kommunikation mit der Gegenseite.

Trennung und Scheidung bringen emotionale wie auch wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Rechtsanwalt Kaufmann vertritt Ihre Interessen daher nicht nur mit Verhandlungsgeschick, sondern auch mit Einfühlungsvermögen. Ziel ist es, familiäre Konflikte aufgrund von Trennung oder Scheidung möglichst durch ein außergerichtliches Verfahren beizulegen, indem mit allen Parteien eine einvernehmliche Lösung erzielt wird – auch im Sinne der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Sollte dies nicht möglich sein, setzt Rechtsanwalt Kaufmann Ihre Interessen auch in einem gerichtlichen Verfahren durch.

Wir beraten Sie auch bereits vorsorgend

Rechtsanwalt Kaufmann ist ebenso Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn es um vorsorgende Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen geht. Familienrechtliche Fragestellungen, die bereits vor Eheschließung geklärt werden können, ersparen im Zweifel eine gerichtliche Klärung.

Klären Sie daher bereits im Vorfeld, welche Regelungen Sie im Falle einer möglichen Trennung wünschen. Eine fachanwaltliche Beratung ist hierfür sinnvoll, da es nicht nur um bedeutende Vermögenswerte, sondern auch um Fragen hinsichtlich des Sorgerechts gehen kann, sollten gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgehen.

Ein gut gestalteter und rechtssicherer Ehevertrag erspart Ihnen einen späteren Rosenkrieg!

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte und Interessenschwerpunkte

Sie haben weitere Fragen zum Familienrecht?

Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch.
Rufen Sie uns an unter Telefon 03433-869839 oder Telefon 03433-209071.

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